2. Gemäss den Vorbringen der Klägerin lieferte die Beklagte nur sehr schleppend und stellte am 25. September 2007 ihre Lieferungen ein. Die Klägerin wies darauf hin, dass die Beklagte gemäss ihren eigenen Aufstellungen aus den Treibstoffgeschäften insgesamt 4'407'157 Liter Flugzeugtreibstoff für total EUR 4'351'526.95 geliefert habe (kläg.act. 23: Rechnung vom 21.08.2007, Lieferort Mazar-e-Sharif; kläg.act. 24: Rechnung vom 21.08.2007, Lieferort Mazar-e-Sharif; kläg.act. 25: Rechnung vom 21.08.2007, Lieferort Mazar-e-Sharif; kläg.act. 26: Rechnung vom 21.08.2007, Lieferort Mazar-e-Sharif; kläg.act. 27: Rechnung vom 01.11.2007, Lieferort Herat;