1. Die S. GmbH (Klägerin) hat Ihren Sitz in X. (Kanton Glarus) und ist Teil der S.- Unternehmensgruppe, die hauptsächlich Nahrungsmittel, Ausrüstung und Treibstoffe in Krisengebieten an militärische Organisationen liefert. Die Klägerin war vormals eine Aktiengesellschaft (S. AG) und wurde am 29. Juni 2009 als GmbH in das Handelsregister eingetragen (kläg.act. 2). Die T. AG (Beklagte) ist in Y. domiziliert und bezweckt den Handel mit Waren aller Art, insbesondere den Import und Export von Gütern, Gütertransport und -umschlag, Transport- und Finanzberatung sowie entsprechende Vertretungen im internationalen Warenhandel (kläg.act. 3).