a) Gemäss Art. 3 lit. h UWG handelt unlauter, wer den Kunden durch besonders aggressive Verkaufsmethoden in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt. Verkaufsmethoden sind die Anstrengungen eines Anbieters, die im Hinblick auf den Abschluss von Rechtsgeschäften unternommen werden, wobei besonders problematisch Geschäftspraktiken sind, die ausserhalb des Geschäftslokals stattfinden (Streuli-Youssef, SIWR V/1, S. 101). Verboten sind Verhaltensweisen, die zu einer Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Kunden führen können, weil der Kunde © Kanton St.Gallen 2025 Seite 40/43 Publikationsplattform St.Galler Gerichte