b) Die Gesuchstellerin begründet das in Rechtsbegehren Ziff. 2 verlangte Verbot, Prämienvergleiche vorzunehmen, unter Hinweis auf die Fälle K.G. (vorne Ziff. II 3. a) und H.F. (vorne Ziff. II 3. d) sowie K.H. und H.H. (vorne Ziff. II. 3 l). Der Vergleich der Gesuchsgegnerinnen auf dem Formular "Familienübersicht/Vorschlag VSF" von Prämien mit unterschiedlicher Jahresfranchise erscheint unzulässig, da ungleichartige Versicherungen miteinander verglichen werden. Daran ändert sich nichts, dass mit dem Kürzel "JF" darauf hingewiesen wird, dass die errechneten Prämien auf unterschiedlichen Jahresfranchisen basieren.