cc) Die Gesuchstellerin stützt das Rechtsbegehren Ziff. 1.9 "Die Versicherten hätten einen Rabatt von der Krankenversicherung zu Gute" auf die Angaben von U.B. (vorne Ziff. II 3. d) und auf I.Z. (vorne Ziff. II 3. j. aa). Die Angaben von U.B. erscheinen hinreichend glaubhaft gemacht, nicht dagegen diejenigen von L.K. Insbesondere in Berücksichtigung der sonst von Vertretern der Gesuchsgegnerinnen gemachten Aussagen über die Gesuchstellerin erscheint eine diesbezügliche Wettbewerbsverletzung hinreichend glaubhaft gemacht (vgl. Gesuchsantwort Rz. 37). Die Gesuchsgegnerin begründet Rechtsbegehren Ziff.