Ferner hätten die Vermittler gesagt, es sei ein Papier, um eine Offerte zu erhalten, oder sie behaupteten, dank des unterschriebenen Formulars könnten sie die Spesen einfordern oder beweisen, dass das Gespräch stattgefunden habe. Mit Schreiben vom 30. November 2009 fragte der Rechtsvertreter der Gesuchsgegnerinnen den Ombudsman der Krankenversicherung betreffend den Artikel im SonntagsBlick insbesondere an, ob konkrete Beschwerden gegen die Gesuchsgegnerin 1 vorliegen würden (Ger.act. 29).