Im Artikel des SonntagsBlick vom 22. November 2009 (kläg.act. 37) wurde R.L., Ombudsmann der Krankenversicherung, zitiert, wonach der im SonntagsBlick erwähnte Fall kein Einzelfall sei. Der Ombudsman führte gemäss SonntagsBlick aus, dass er eine Reihe von Fällen kenne, in denen Vermittler offenbar den Versicherten gegenüber gesagt hätten, es handle sich beim zu unterschreibenden Papier nicht um einen Versicherungsantrag, sondern um eine Formalität. Ferner hätten die Vermittler gesagt, es sei ein Papier, um eine Offerte zu erhalten, oder sie behaupteten, dank des unterschriebenen Formulars könnten sie die Spesen einfordern oder beweisen, dass das Gespräch stattgefunden habe.