Die Gesuchsgegnerinnen führten an Schranken aus, Beschwerden an den Ombudsman der sozialen Krankenversicherung gebe es immer, jedoch seien bis heute keine Massnahmen gegen die Gesuchsgegnerin 1 ergriffen worden. Dass es Beschwerden gegen die Gesuchsgegnerin 1 gebe, sei nicht ungewöhnlich, nachdem es sich bei ihr um die drittgrösste Versicherungsmaklerin in der Schweiz handle und sie im Krankenkassen-Geschäft die grösste Maklerin in der Schweiz sei. Es gebe pro Jahr X-Tausende Krankenkassenwechsel und Beratungsgespräche, so dass es nicht ungewöhnlich sei, wenn in einer verschwindend kleinen Anzahl von Fällen Beschwerden an den Ombudsman eingereicht würden.