6. Gemäss den Ausführungen der Gesuchstellerin an Schranken wandten sich R.M. und M.M. (vgl. vorne Ziff. 3 lit. i) auch an den Ombudsman der sozialen Krankenversicherung, R.L. Dieser hielt im Schreiben vom 10. November 2009 an das © Kanton St.Gallen 2025 Seite 34/43 Publikationsplattform St.Galler Gerichte