Anzeige gegen die Gesuchsgegnerin 1 erstattete. Die OO. AG beschwerte sich insbesondere darüber, dass sich die Gesuchsgegnerin 1 bzw. ihr "Call-Center VFS- Versicherungsforum Schweiz" trotz erfolgter Mahnung weiterhin als Vertragspartner der OO. AG ausgebe (Plädoyernotizen RZ.9; kläg.act. 33). Ferner reichte die Gesuchstellerin an Schranken ein Schreiben von B.Z-W. an die Gesuchstellerin vom 11. November 2009 ein, in welchem sie die Geschäftsmethoden der Gesuchsgegnerinnen gegenüber ihr als Versicherte der RR. schilderte. Die Gesuchsgegnerin 2 habe sich anlässlich eines Telefonanrufs vom 23. Oktober 2009 als Patientenorganisation vorgestellt. Herrn Z-W., welcher den Anruf entgegen genommen