hh) Insgesamt stellt ein Teil der erwähnten Artikel Indizien dafür dar, dass von der Gesuchstellerin behauptete wettbewerbswidrige Aussagen tatsächlich gemacht worden waren, so insbesondere "die Gesuchsgegnerinnen stünden mit A. AG in vertraglichen Beziehungen" (Rechtsbegehren Ziff.1.8), "die Versicherten hätten einen Rabatt von der Krankenversicherung zugute" (Rechtsbegehren Ziff. 1.9), "die Versicherten hätten eine Gutschrift ihrer Krankenversicherung aus dem letzten Jahr zugute" (Rechtsbegehren Ziff. 1.10) und es handle sich beim Telefonanrufer um einen Vertreter eines Krankenkassenverbandes (Rechtsbegehren Ziff. 3.).