Der vom SonntagsBlick geschilderte Fall ist in der Tat nicht überprüfbar, da der Name der Versicherten nicht bekannt ist. Indessen kommt der im Artikel des SonntagBlick enthaltenen Sachverhaltsschilderung eine gewisse indizielle Bedeutung zu, nachdem ein Verhalten der Gesuchsgegnerinnen geschildert wird, das weitgehend mit demjenigen in anderen Fällen übereinstimmt.