bei weiteren Vorkommnissen die Geschäftsbeziehungen beenden würden, da sie "solche Machenschaften" nicht tolerieren würde (Plädoyernotizen Rz. 16f.; kläg.act. 37). Die Gesuchsgegnerinnen führten an Schranken © Kanton St.Gallen 2025 Seite 31/43 Publikationsplattform St.Galler Gerichte aus, der Artikel des SonntagsBlick sei ihnen bekannt. Sie würden aber keine Stellungnahme zu anonymen Fällen abgeben.