Im Beitrag sei insbesondere erwähnt worden, dass die Vermittler jeweils vorgeben würden, im Namen des Krankenversichererverbandes anzurufen und am Telefon versprechen würden, man könne "Subventionen" erhalten. Im Beitrag seien keine Namen genannt, indessen sei unschwer das beschriebene Vorgehen der Gesuchsgegnerinnen zu erkennen (Plädoyernotizen Rz. 15). Die Gesuchsgegnerinnen brachten an Schranken insbesondere vor, es seien im Beitrag von Radio Pilatus keine Namen genannt, womit die Gesuchstellerin nichts zu ihren Gunsten ableiten könne.