ee) Die Gesuchstellerin reichte an Schranken eine CD mit der Aufnahme einer Sendung von Radio Pilatus (kläg.act. 36) ein und hielt fest, am 10. November 2009, d.h. nach Erlass der dringlichen Verfügung, habe Radio Pilatus über Vermittler berichtet, die im Namen der OO. AG und der RR. auftreten würden, ohne einen Auftrag von diesen Krankenversicherungen zu haben. Im Beitrag sei insbesondere erwähnt worden, dass die Vermittler jeweils vorgeben würden, im Namen des Krankenversichererverbandes anzurufen und am Telefon versprechen würden, man könne "Subventionen" erhalten.