Darin wird von Fällen berichtet, in denen Versicherte des Krankenversicherers PP. von der Gesuchsgegnerin 2 angegangen wurden, wobei sie zu Unrecht behauptet habe, sie sei von der PP. beauftragt worden, eine Kollektivversicherung abzuschliessen, mit welcher sie Kollektivprozente erhalten würden (Gesuch Rz. 39; kläg.act. 19). Der Inhalt des erwähnten Artikels ist von den Gesuchsgegnerinnen nicht substantiiert bestritten worden, und sie brachten auch nicht vor, sie hätten bei der Zeitschrift eine Richtigstellung verlangt.