Sie machten auch nicht geltend, sie hätten sich in Bezug auf die Feststellungen des SonntagsBlick zur Wehr gesetzt, indem sie z.B. eine Gegendarstellung verlangt hätten. Entgegen der Auffassung der Gesuchsgegnerinnen wird mit dem Artikel des BLICK vom 28. Juni 2009 (bekl.act. 20) nicht belegt, dass die Gesuchstellerin "am Abgrund" stehe, nachdem die Behauptung der Zeitung, die Gesuchstellerin habe keine technischen Rückstellungen, die sie auflösen könne, nicht belegt ist. Im Übrigen treffen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 29/43 Publikationsplattform St.Galler Gerichte