Dabei hätten die meisten Grosskassen die Möglichkeit, technische Rückstellungen aufzulösen, nicht aber die A. AG und die M., die keine solchen Polster mehr hätten (bekl.act. 7). Die Gesuchsgegnerinnen hielten fest, der gleiche "Leumundszeuge" (d.h. der Journalist des SonntagsBlick R.S.), auf den sich die Gesuchstellerin zur (falschen) Charakterisierung der Gesuchsgegnerinnen berufe, bestätige für alle Welt offen, dass es der Gesuchstellerin selbst tatsächlich schlecht gehe (Gesuchsantwort Rz. 49).