Begründet wurde diese Feststellung mit dem Hinweis, dass die Reservequote der 13 grössten Kassen auf 8 % sinken und damit deutlich unter dem geforderten Minimalwert von 11,5 % liegen würden. Abgesehen von der F., die ihre noch nicht publizierten Zahlen offen gelegt habe, würden die Quoten der grössten Versicherungen überdurchschnittlich schmelzen. Dabei hätten die meisten Grosskassen die Möglichkeit, technische Rückstellungen aufzulösen, nicht aber die A. AG und die M., die keine solchen Polster mehr hätten (bekl.act. 7).