Die Gesuchsgegnerinnen wiesen auf einen Artikel vom 28. Juni 2009 von R.S., welcher auch den Artikel gemäss kläg.act. 17 verfasst hatte, hin, in welchem festgehalten wurde, dass die Krankenversicherer im Jahre 2009 gemäss Hochrechnung des SonntagsBlick Fr. 1,7 Mia. Verlust machen würden, womit diese ohne massive Prämienaufschläge am Abgrund stehen würden. Begründet wurde diese Feststellung mit dem Hinweis, dass die Reservequote der 13 grössten Kassen auf 8 % sinken und damit deutlich unter dem geforderten Minimalwert von 11,5 % liegen würden.