Am Gespräch vom 29. April 2009 habe neben S.H-P. auch R.H. teilgenommen. C.B. habe behauptet, dass 35 Krankenversicherungen in einen Fonds einzahlen würden, woraus er entschädigt würde (Plädoyernotizen Rz. 7; kläg.act. 32). Die Gesuchsgegnerinnen führten aus, eine Beschwerde der OO. AG sei von der FINMA nicht weiterverfolgt worden; auch der Ombudsmann habe keine entsprechenden Massnahmen ergriffen. Sie bestritten die Legitimation der Gesuchstellerin gemäss Art. 9 UWG.