Provisionsbasis arbeite, sondern einzig den Versicherten helfen wolle, Kosten zu sparen. Gleich wie andere Versicherte der Gesuchstellerin sei M.P. mit dem Dokument "Gesprächsprotokoll" "hereingelegt" worden. Er habe gemeint, ein Vollmachtsformular für die Einholung von Offerten unterzeichnet zu haben, habe aber damit einen Antrag an die F. unterzeichnet, worauf er am 23. Juni 2009 von dieser einen entsprechenden Versicherungsantrag erhalten habe (Plädoyernotizen Rz. 5; kläg.act. 28, 29).