aa) Gemäss den Ausführungen der Gesuchstellerin wurde M.P. am 8. Juni 2009 von einem P.N. von der Gesuchsgegnerin 1 aufgesucht. M.P. sei vorgemacht worden, dass P.N. als Vertreter einer freien Krankenkassenberatungsgruppe (Verein) arbeite und nicht für eine Versicherungsgesellschaft tätig sei. P.N. habe M.P. mitgeteilt, dass er nicht auf © Kanton St.Gallen 2025 Seite 26/43 Publikationsplattform St.Galler Gerichte