P.R. von der Gesuchsgegnerin 1 am 10. Februar 2009 besucht. P.R. habe K.H. und H.H. ein Blatt mit den Logos verschiedener Krankenversicherer gezeigt, für die er tätig sei. Darunter habe sich auch das Logo der Gesuchstellerin befunden. K.H. und H.H. seien deshalb überzeugt gewesen, dass P.R. ein Mitarbeiter oder zumindest ein Vertreter der Gesuchstellerin sei. Er habe die Versicherungsprämien der Gesuchstellerin bei einer für K.H. und H.H. geltenden Franchise von Fr. 300.-- mit Versicherungsleistungen der FF. bzw. F. bei einer Franchise von Fr. 1'500.-- miteinander verglichen und habe trotzdem von Einsparungen gesprochen (Plädoyernotizen Rz. 4; kläg.act. 26).