Durch eine geschickte Überrumpelungstaktik habe sie sich zu einem Wechsel der Krankenversicherung überreden lassen und habe die Annahme-Anträge für die neue Kasse sowie die vorbereiteten Kündigungen für die Gesuchstellerin ohne Bedenkzeit unterzeichnet. Sie erwähnte, dass sie von ihrem "Rücktrittsrecht" Gebrauch gemacht habe und ersuchte die Gesuchstellerin, dass sie allfällige bei ihr eintreffende Kündigungen ihrer Versicherungen zu ignorieren habe (Gesuch Rz. 36; kläg.act. 16).