dd) Die Gesuchstellerin reichte ein Schreiben von I.A. an sie vom 30. September 2009 betreffend "Nichtige Kündigung durch das B. AG" ein und hielt fest, I.A. habe ihr berichtet, dass sie einen Besuch eines Vertreters der Gesuchsgegnerin 1 erhalten habe. Durch eine geschickte Überrumpelungstaktik habe sie sich zu einem Wechsel der Krankenversicherung überreden lassen und habe die Annahme-Anträge für die neue Kasse sowie die vorbereiteten Kündigungen für die Gesuchstellerin ohne Bedenkzeit unterzeichnet.