© Kanton St.Gallen 2025 Seite 23/43 Publikationsplattform St.Galler Gerichte UWG; Rechtsbegehren Ziff. 1.8) und sie habe eine Gutschrift ihrer Krankenversicherung zugute (Art. 3 lit. a UWG; Rechtsbegehren Ziff. 1.10). cc) Gemäss den Vorbringen der Gesuchstellerin nahm ein Herr B. von der Gesuchsgegnerin 2 mit H.V., 9472 Grabs, Kontakt auf und versprach ihm eine erhebliche Prämienreduktion. Herr B. habe ihm vorgespiegelt, dass die Gesuchsgegnerin 2 auch über einen Auftrag der Gesuchstellerin verfüge. Ein Beratungsgespräch habe nicht stattgefunden (Gesuch Rz. 35).