An Schranken hielten die Gesuchsgegnerinnen zusätzlich fest, die Berater selber würden keine Telefonanrufe machen, sondern sämtliche Telefonanrufe erfolgten durch das Callcenter. Wenn die Angestellten des Callcenters falsche Angaben machen würden, würde dies beim folgenden Beratergespräch auffliegen.