Ehepaar M. mit einer "List" zu einem Vertragsabschluss habe bewegen können, sei nicht belegt. Die Gesuchsgegnerinnen reichten ein Schreiben von FF., welche zur F. gehört, ein, mit welchem F.M. der Versicherungsausweis 2010 mit Versicherungsbeginn per 1. Januar 2010 bis und mit 31. Dezember 2014 zugestellt worden war. Zu jenem Zeitpunkt habe R.M. nicht reagiert. Erst zehn Monate später, d.h. im Oktober 2009, habe sich R.M. plötzlich beschwert und vorgebracht, der Versicherungsvertrag mit einer Dauer von fünf Jahren sei nicht rechtmässig zustande gekommen.