Gemäss den Ausführungen der Gesuchsgegnerinnen in der Gesuchsantwort (Rz. 40) und an Schranken handelt es sich bei R.S. um einen langjährigen Kundenberater, der von Mitte Mai bis August 2009 zu 100 % arbeitsunfähig gewesen sei. Im November 2008 habe er das Ehepaar M. beraten. Der Vorwurf der Gesuchstellerin, dass R.S. das © Kanton St.Gallen 2025 Seite 21/43 Publikationsplattform St.Galler Gerichte