Die Gesuchsgegnerinnen wiesen auf getätigte Abklärungen betreffend die Person von R.W. hin und hielten fest, R.W. sei bei der FINMA als Versicherungsvermittler registriert, und tätig für die weltweit operierende CC. Es sei somit davon auszugehen, dass R.W. ein vermutlich hauptsächlich in der DD. tätiger Versicherungsvermittler sei und demnach in einem direkten Konkurrenzverhältnis zur Gesuchsgegnerin 1 stehe. Dies erkläre auch, weshalb er nach nur einem Anruf der Gesuchsgegnerin die Gesuchstellerin über den Sachverhalt informiert habe. Die Gesuchsgegnerinnen bestritten, dass es zu einer derartigen Aussage gekommen sei (Gesuchsantwort 18, 30, 38;