aa) Gemäss den Vorbringen der Gesuchstellerin wurde H.F. am 15. Februar 2009 von der Gesuchsgegnerin 1 aufgesucht. Nach der Beratung durch die Gesuchsgegnerin 1 habe H.F. zu X., einer Gesellschaft der F., gewechselt. Die Gesuchstellerin wies auf das "Kundendossier" hin, in welchem sich unter dem Titel "Risikoanalyse für Familie" auf einer Grafik die Entwicklung nicht spezifisch konkretisierter "Monatsprämien" von 1998 bis 2007 befinde, bei der die F. (X.) deutlich am Besten abschneide.