aa) Gemäss den Ausführungen der Gesuchstellerin erhielt R.C., eine Mitarbeiterin der Gesuchstellerin, nach der Geburt ihrer Zwillinge im August 2009 einen Anruf einer Frau Sch. von der Gesuchsgegnerin 1. Es sei ihr die Möglichkeit einer Prämienvergünstigung von 10 – 35 % offeriert und ihr angeboten worden, dass ein Berater, Herr B., welcher für die Region zuständig sei, bei ihr vorbei komme, um sie zu beraten. Frau Sch. habe R.C. die Telefonnummer 0800 000 000 gegeben, bei welcher Telefonnummer es sich um die Hotline der Gesuchsgegnerin 1 handle (Gesuch Rz. 28; kläg.act. 13).