Ferner habe ihr Frau H. zu Unrecht mitgeteilt, die Versicherung U. offeriere ein Spezialangebot zusammen mit der Gesuchstellerin, mit welchem sie Fr. 700.-- pro Jahr hätte einsparen können (kläg.act. 12 S. 5). Im Übrigen wurde aber das Kundendossier der Gesuchsgegnerin 1 anscheinend nicht ausgefüllt, und es liegen den Unterlagen nur noch eine Visitenkarte der Gesuchsgegnerin 1 mit Adresse G-R, M., bei (kläg.act. 12 S. 14 ff. und letzte Seite). f) Fall R.C., V.