aa) Gemäss den Ausführungen der Gesuchstellerin wurde eine weitere Kundin der Gesuchstellerin dazu veranlasst, mit der Krankenkasse Groupe Mutuel einen Vertrag abzuschliessen. R.Ba. habe sich hartnäckig "gegen den erschlichenen Vertragsabschluss wehren" müssen. Dieser Vertrag sei ebenfalls über die Gesuchsgegnerin 1 vermittelt worden (Gesuch Rz. 27). Die Gesuchsgegnerinnen wiesen darauf hin, dass die Gesuchstellerin aus diesem Fall nichts für ihren Standpunkt ableiten könne, nachdem die Kundin einfach im Nachhinein nicht habe die Krankenkasse wechseln wollen und deshalb die entsprechenden Argumente vorgebracht habe.