1.2) und andere Krankenversicherungen hätten im Bereich der Zusatzversicherungen viel bessere Leistungen (Rechtsbegehren Ziff. 1.9). Die Gesuchstellerin wirft den Gesuchsgegnerinnen in diesem Zusammenhang ein wettbewerbswidriges Verhalten im Sinne von Art. 3 lit. a und b UWG vor. e) Fall R.Ba., T. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 16/43 Publikationsplattform St.Galler Gerichte