bb) Unbestrittenermassen besteht eine gewisse Interessenbindung zwischen der Gesuchstellerin und der S. AG als Versicherungsmaklerin, deren Verwaltungsratspräsident U.B. ist, wogegen die S. AG und die Gesuchsgegnerinnen Konkurrentinnen sind. In Bezug auf die im E-Mail vom 2. Oktober 2009 an D.N, Generalsekretär der Gesuchstellerin, gemachten Angaben (kläg.act. 10) ist jedoch zu beachten, dass diese detailliert, d.h. insbesondere mit entsprechenden Namen und Daten, den Ablauf und Inhalt des Telefongesprächs und der Besprechung mit dem Berater der Gesuchsgegnerin 1 schildern. Sowohl der Telefonanruf wie auch das Beratungsgespräch wurden mit J.B. allein bzw. zusammen mit dessen Ehefrau als