Die Gesuchsgegnerinnen wiesen darauf hin, dass es sich bei U.B. um den Verwaltungsratspräsidenten der S. AG handle, die Versicherungsmaklerin und Vertriebspartnerin der Gesuchstellerin sei. Als solche sei sie Konkurrentin der Gesuchsgegnerinnen. Wie U.B. in seinem E-Mail vom 2. Oktober 2009 (kläg.act. 10) selber schreibe, sei der Kontakt von U.B. zur Gesuchstellerin durch R.M., Leiter der Abteilung Versicherungen und Verwaltungsratsmitglied der S. AG, vermittelt worden. Nachdem die S. AG einen Zusammenarbeitsvertrag mit der Gesuchstellerin führe, sei die Interessenbindung zwischen U.B. und der Gesuchstellerin "förmlich greifbar" (Gesuchsantwort Rz.