den weiteren Ausführungen der Gesuchstellerin habe J.B. dem Ehepaar B. die ihm präsentierten Policen angeschaut und erklärt, diese müssten überprüft werden. Erst als U.B. insistiert habe, habe J.B. erklärt, dass er nicht im Auftrag der Gesuchstellerin komme, sondern im Auftrag der Gesuchsgegnerin 2 bzw. der Gesuchsgegnerin 1. J.B. habe dann davon abgeraten, bei der Gesuchstellerin zu bleiben, und habe dies damit begründet, dass es dieser Krankenkasse finanziell sehr schlecht gehe, dass sie nahe am Abgrund stehe und dass andere Krankenkassen im Bereich der Zusatzversicherungen viel bessere Leistungen hätten.