aa) Gemäss den Vorbringen der Gesuchstellerin rief Ende August 2009 bei der Familie B. eine Frau W. an, die sich als Vertreterin der Gesuchstellerin ausgab. Sie habe versucht, die Eheleute B. für ein Beratungsgespräch zu gewinnen, indem sie ihnen einen Prämienrabatt in Aussicht gestellt habe. Auf den 15. September 2009 sei ein Beratungsgespräch mit einem Herrn J.B. vereinbart worden. Frau W. habe die Eheleute B. gebeten, ihre Policen bereit zu halten, was U.B., da ein Mitarbeiter der © Kanton St.Gallen 2025 Seite 14/43 Publikationsplattform St.Galler Gerichte