weil die Ärzte von der Gesuchstellerin angestellt seien und daher nur zögerlich an Spezialisten überweisen würden, dass die Gesuchstellerin im Grossraum D. gerade ein grösseres Problem gehabt hätte und dass die Gesuchstellerin nicht fähig sei, ihre Produktepalette anzupassen; gewisse Produkte gebe es schon seit dreissig Jahren (Gesuch Rz. 23; kläg.act. 9 [Aktennotiz von R.B. vom 14.05.2009]).