aa) Gemäss den Vorbringen der Gesuchstellerin und einem "Bericht über Vertreterbesuch bei mir zu Hause" von R.B., Leiter Produktmanagement bei der Gesuchstellerin, vom 14. Mai 2009 an D.N. erhielt dieser einen Anruf von der Gesuchsgegnerin 2. Am 14. April 2009 habe ein Berater von der Gesuchsgegnerin 1, R.S., R.B. einen Besuch abgestattet, wobei dieser sich äusserst negativ über die Gesuchstellerin geäussert habe. R.S. habe erwähnt, dass der Selbstbehalt der Gesuchstellerin in der Q. "jenseits von Gut und Böse sei; üblich seien 150 – 300 Franken", dass die Gesuchsgegnerin 1 9 ½ von 10 Kunden deshalb von der Gesuchstellerin abziehen würde, dass die HMO-Variante eine schlechte Variante sei,