Von der Generalagentur O. der Gesuchstellerin habe S.W. erfahren, dass die Gesuchsgegnerin kein Mandat von der Klägerin habe. Als S.W. die Gesuchsgegnerin 2 mit dieser Aussage konfrontiert habe, sei ihr erwidert worden, dass die Agenturen nichts davon wüssten, dass das Mandat "mit den obersten Leuten abgemacht worden sei" (Gesuch Rz. 21f.).