Mit der Unterzeichnung dieses "Gesprächsprotokolls" bestätigte der Kunde (vorliegend K.G.), dass er sich für einen Wechsel der Krankenversicherung entschieden hat und dass die Gesuchsgegnerin 1 für ihn den Versicherungsantrag "an die entsprechende Krankenkasse zur Aufnahmeprüfung" (vorliegend die F.) weiterleiten und danach die Kündigung des "alten Versicherungsschutzes" (vorliegend bei der Gesuchstellerin) vorbereiten wird (vgl. kläg.act. 8 S. 1).