bb) Die Gesuchstellerin verweist auf ein mit "Gesprächsprotokoll" bezeichnetes Formular, datiert vom 24. Februar 2009. Mit der Unterzeichnung dieses "Gesprächsprotokolls" bestätigte der Kunde (vorliegend K.G.), dass er sich für einen Wechsel der Krankenversicherung entschieden hat und dass die Gesuchsgegnerin 1 für ihn den Versicherungsantrag "an die entsprechende Krankenkasse zur Aufnahmeprüfung" (vorliegend die F.) weiterleiten und danach die Kündigung des "alten Versicherungsschutzes" (vorliegend bei der Gesuchstellerin) vorbereiten wird (vgl. kläg.act.