aa) Gemäss den Ausführungen der Gesuchstellerin erhielt K.G. Mitte Februar 2009 einen Besuch von M.G. von der Gesuchsgegnerin 1 (vgl. kläg.act. 8 S. 1). Auf Nachfrage von K.G. habe M.G. versichert, dass er auch die Gesuchstellerin vertrete. M.G. habe es durch eine List zustande gebracht, dass K.G. am 24. Februar 2009 einen Versicherungsantrag (der Gesuchsgegnerin 1 mit dem Titel "Gesprächsprotokoll") an die F. und eine "Erklärung des Antragstellers" der F. vom 26. Februar 2009 unterschrieben habe.