Seit dem Herbst 2009 erhalte sie vermehrt Anrufe, E- Mails und Briefe von Kunden, die von den Gesuchsgegnerinnen aufgesucht und "hereingelegt" worden seien (Gesuch Rz. 14, 45). Die Gesuchsgegnerinnen hielten fest, aus dieser Korrespondenz könnten keine Zugaben der Gesuchsgegnerinnen abgeleitet werden, nachdem sie die erhobenen Vorwürfe bestritten hätten (Gesuchsantwort Rz. 47).