habe durch entsprechende Anweisungen und Nachschulungen sofort gehandelt und den Angestellten des Call-Centers "unmissverständlich klar gemacht, dass Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisungen zu einer fristlosen Entlassung führen" (kläg.act. 24). Die Gesuchstellerin brachte vor, diese Zusicherungen hätten sich als leeres Versprechen erwiesen. Seit dem Herbst 2009 erhalte sie vermehrt Anrufe, E- Mails und Briefe von Kunden, die von den Gesuchsgegnerinnen aufgesucht und "hereingelegt" worden seien (Gesuch Rz. 14, 45).