Im Bereich der obligatorischen Grunddeckung nach KVG verlange die Gesuchstellerin im Vergleich zu anderen Krankenkassen relativ hohe Prämien. Da in diesem Bereich der Wettbewerb nur über den Preis funktioniere, sei die Gesuchstellerin hier in einem gewissen Nachteil. Bei den Zusatzversicherungen würden je nach Krankenkasse unterschiedliche Pakete geschnürt, die unterschiedliche persönliche Bedürfnisse abdecken würden. Die Gesuchsgegnerin 1 weise die Kunden auf die im Einzelfall besser passenden bzw. billigeren Angebote als diejenigen der Gesuchstellerin hin.