Beim vorliegenden Gesuch handle es sich deshalb um einen Sturm im Wasserglas. In Bezug auf die den Gesuchsgegnerinnen im Gesuch unterstellten Aussagen sei zu beachten, dass von insgesamt zwölf inkriminierten Äusserungen oder Handlungen acht (eventuell neun) von Personen kolportiert würden, die entweder in den Diensten der Gesuchstellerin stehen oder mit ihr als Versicherungsmakler, d.h. als Konkurrenten der Gesuchsgegnerinnen, zusammenarbeiten würden. Im Bereich der obligatorischen Grunddeckung nach KVG verlange die Gesuchstellerin im Vergleich zu anderen Krankenkassen relativ hohe Prämien.